Krankenhausreform-Update: Mehr Flexibilität, neue Herausforderungen
So sichern Kliniken Qualität, Finanzierung und Tempo, Update zum Anpassungsgesetz vom August 2025.

TL;DR, Was ist passiert?
- 06.08.2025 (Ärzte Zeitung): Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf für ein Krankenhausreform-Anpassungsgesetz vorgestellt, der den Ländern weitreichende Ausnahmebefugnisse einräumt.
- Inhalt: Die Länder sollen eigenständig über Abweichungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an Kliniken entscheiden dürfen, selbst wenn Qualitätskriterien nicht erfüllt sind. Gleichzeitig werden einige Leistungsgruppen gestrichen und Vorgaben gelockert.
- Reaktionen: Kassen und Opposition kritisieren ein Aufweichen der Reform. Der GKV-Spitzenverband warnte vor gefährdeter Behandlungsqualität; Grüne und Linke sprechen von einem Rückschritt.
Die Details
Das Anpassungsgesetz soll die Reform „praxisgerecht" machen. Konkret wird das System der Leistungsgruppen an das NRW-Modell angeglichen: Statt ursprünglich 65 sind nur noch 60 Leistungsgruppen vorgesehen (u. a. entfallen Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendmedizin/-chirurgie) plus eine neue spezielle Traumatologie.
Außerdem wird der Start der neuen Vorhaltefinanzierung um ein Jahr verschoben. Erst 2030 soll das neue Finanzierungssystem voll greifen. Die bisher für 2028 geplante vollständige Wirksamkeit wird damit um ein Jahr gestreckt, um den Ländern mehr Zeit zu geben.
Zentral ist die Flexibilisierung der Qualitätsvorgaben. Künftig darf jedes Bundesland Ausnahmen bei der Zuteilung von Leistungsgruppen an seine Kliniken zulassen, wenn dies für die flächendeckende Versorgung zwingend nötig ist. Ein Krankenhaus darf bestimmte Leistungen also auch dann anbieten, wenn es die personellen oder technischen Qualitätskriterien nicht erfüllt, etwa um eine ländliche Region zu versorgen. Bisher festgelegte Erreichbarkeitsgrenzen entfallen komplett.
Zeitlich sind diese Ausnahmen begrenzt: Bis zu drei Jahre können Länder selbst genehmigen, plus drei weitere Jahre mit Zustimmung der Krankenkassen. Ein Krankenhaus könnte damit bis 2028 von Qualitätsstandards ausgenommen werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass Kliniken nach Kooperationslösungen suchen, bevor sie Ausnahmen in Anspruch nehmen.
Weitere Anpassungen betreffen Umsetzung und Rechtssicherheit: Die Genehmigung von Krankenhaus-Zusammenschlüssen liegt nun eindeutig bei den Ländern. Das Wettbewerbsrecht (Kartellamt) bleibt ausgesetzt, damit Länder bei der Leistungsvergabe frei gestalten können. Diverse Fristen werden verlängert; ein erster Evaluationsbericht zur Reform wird nun schon Juli 2027 erwartet.
Warum das wichtig ist
- Strategie neu ausrichten: Durch den Gestaltungsspielraum der Länder entstehen je nach Bundesland unterschiedliche Kliniklandschaften. Wer Häuser in mehreren Bundesländern betreibt, steht vor erhöhter Komplexität.
- Finanzen im Blick behalten: Die verzögerte Vorhaltefinanzierung bedeutet, dass Kliniken mindestens ein Jahr länger mit den alten DRG-Fallpauschalen leben müssen. Wer jetzt keine ausreichenden Fallzahlen generiert, riskiert später finanzielle Nachteile. Positiv: Der Bund stellt nun 50 % der Transformationsmittel bereit, was finanziellen Spielraum für Umstrukturierungen schafft.
- Risiken und Chancen abwägen: Wird die neue Flexibilität falsch genutzt, drohen Qualitätsverluste. Chancen liegen darin, jetzt proaktiv zu handeln: hohe Standards halten, in Kooperationen investieren, die Ausnahmen als Brücke zu stabilen Versorgungsnetzwerken nutzen.
Was Krankenhäuser jetzt tun sollten
- Leistungsgruppen-Check durchführen: Aktuelles Leistungsspektrum auf die 60 Leistungsgruppen mappen und „Risikobereiche" identifizieren. So wissen Sie, wo Sie ohne Nachbesserung auf Ausnahmeregeln angewiesen wären.
- Kooperationsstrategie vorantreiben: Gespräch mit benachbarten Kliniken und Praxen suchen. Wo allein die Vorgaben nicht zu stemmen sind, helfen Verbundlösungen (z. B. gemeinsame Nutzung von Fachärzten, Telemedizin, Zentral-Labor).
- Finanz- und Förderplan anpassen: Finanzplanung an die verlängerte DRG-Phase anpassen. Der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) fördert Umstrukturierungen mit bis zu 50 % Bundesanteil, striktes Projekt- und Kostencontrolling einrichten.