Antragsberechtigung
Nur die Bundesländer stellen Anträge. Krankenhausträger agieren über die zuständigen Landesbehörden.
Schwerpunkt
Investition in die Zukunft der Kliniklandschaft.
Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist ein zentrales Finanzierungsprogramm der aktuellen Krankenhausreform in Deutschland. Er soll Krankenhäuser dabei unterstützen, sich strukturell neu aufzustellen und die Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen.
Mit einem Fördervolumen von mehreren zig Milliarden Euro bietet der Fonds Kliniken und Trägern die Möglichkeit, dringend notwendige Modernisierungen und Umbauprozesse anzugehen, von der Schließung überschüssiger Kapazitäten bis zur Schaffung moderner Gesundheitszentren.
Aktueller Stand
Stand: KHAG am 06.03.2026 vom Bundestag beschlossen, Inkrafttreten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im April 2026
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde der KHTF gegenüber der ursprünglichen KHTFV vom 18.04.2025 deutlich weiterentwickelt. Die Kennzahlen oben spiegeln bereits den aktualisierten Stand. Die wichtigsten Änderungen:
Hintergrund und Empfehlungen finden Sie in den vertiefenden Beiträgen:
Kennzahlen
Gesamtvolumen
bis 50 Mrd. €
Förderfähige Vorhaben 2026 bis 2035
Bundesanteil
29 Mrd. €
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Cofinanzierung
30 / 50 %
Länder und Träger: 30 % bis 2029, 50 % ab 2030
Laufzeit
10 Jahre
2026 bis 2035
Fördertatbestände
8
Strukturelle Maßnahmen nach KHTFV
Verwaltung
BAS
Bundesamt für Soziale Sicherung
Förderfähig ab
01.07.2025
Beginn förderfähiger Vorhaben
Reguläre Antragsfrist
30. September
Jährlich, Vollantrag bis 31. Dezember
KHTF-Navigator
Die Anträge laufen über die Länder. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu Förderbedingungen, Antragswegen und aktuellem Umsetzungsstand zu gelangen.
Antragsverfahren
Nur die Bundesländer stellen Anträge. Krankenhausträger agieren über die zuständigen Landesbehörden.
Vollständig digitale Abwicklung über ein Verwaltungsportal des BAS, vereinfacht und entbürokratisiert.
Bund: 29 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Länder und Träger müssen mit mindestens 30 % der förderfähigen Kosten beteiligt sein (2026 bis 2029), ab 2030 mindestens 50 %.
Verwendungsnachweise sind erforderlich. Das BAS überwacht die zweckentsprechende Mittelverwendung und kann Rückforderungen aussprechen.
Nachweis des Einvernehmens mit Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen ist beizubringen.
Vorhaben müssen mit Wettbewerbsrecht und EU-Beihilferecht vereinbar sein.
Nutzen & Chancen
Der Transformationsfonds fördert ausdrücklich strukturverbessernde Maßnahmen, nicht kosmetische Modernisierungen, sondern strategische Veränderungen.
Der KHTF ermöglicht den Ausbau neuer Versorgungsmodelle ebenso wie den geordneten Rückbau nicht zukunftsfähiger Strukturen. Für Träger entstehen damit handfeste Chancen, ihre Einrichtungen zukunftsfest auszurichten, mit substanzieller finanzieller Unterstützung.
Strategische Neuausrichtung: Spezialisierung & Kooperationen
Richten Sie Ihre Klinik klar im zukünftigen Versorgungsnetz aus, etwa durch Fokussierung auf bestimmte Leistungsgruppen oder Verbundlösungen mit Nachbarkliniken. Der Fonds finanziert den Wandel, der Ihre mittel- bis langfristige Existenz sichert.
Vorgaben schneller erfüllen: Technik, Personal, Bau
Investitionen in Technik, Personal oder bauliche Anpassungen helfen, neue Leistungsanforderungen (z. B. Level-Einteilung) zu erreichen. Das steigert die Behandlungsqualität und sichert die Berücksichtigung in der zukünftigen Krankenhausplanung.
Telemedizin, Robotik, digitale Vernetzung
Vorhaben, die bisher Zukunftsmusik waren, werden real: z. B. der Aufbau telemedizinischer Infrastruktur oder innovativer Versorgungsmodelle. Das schafft Wettbewerbsvorsprung und hebt die Versorgungsqualität.
Doppelstrukturen abbauen, Wirtschaftlichkeit steigern
Durch die Zusammenlegung von Abteilungen im Verbund lassen sich kurzfristig Fördergelder nutzen und langfristig Betriebskosten senken. Eine klassische Win-Win-Situation.
Ausbildungszentren & Spezialisierungsprogramme
Förderprojekte wie Ausbildungszentren oder Spezialisierungsprogramme stärken das Fachkräftemanagement: mehr Ausbildungsplätze, attraktivere Arbeitsfelder, höhere Bindung qualifizierter Fachärzte und Pflegekräfte.
Hinweis zur Verordnung
Diese Übersicht dient der Information. Verbindlich sind der Verordnungstext (KHTFV vom 18.04.2025) sowie das KHAG vom 06.03.2026 und § 12b KHG. Beachten Sie die landesspezifischen Verfahren, die Veröffentlichungen des Bundesamts für Soziale Sicherung sowie das endgültige Inkrafttreten des KHAG nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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