Kutschis Consulting

Schwerpunkt

Krankenhaus-Transformationsfonds

Investition in die Zukunft der Kliniklandschaft.

Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist ein zentrales Finanzierungsprogramm der aktuellen Krankenhausreform in Deutschland. Er soll Krankenhäuser dabei unterstützen, sich strukturell neu aufzustellen und die Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen.

Mit einem Fördervolumen von mehreren zig Milliarden Euro bietet der Fonds Kliniken und Trägern die Möglichkeit, dringend notwendige Modernisierungen und Umbauprozesse anzugehen, von der Schließung überschüssiger Kapazitäten bis zur Schaffung moderner Gesundheitszentren.

KHTF Grafik

Aktueller Stand

KHAG verabschiedet, KHTF auf neuem Fundament.

Stand: KHAG am 06.03.2026 vom Bundestag beschlossen, Inkrafttreten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im April 2026

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde der KHTF gegenüber der ursprünglichen KHTFV vom 18.04.2025 deutlich weiterentwickelt. Die Kennzahlen oben spiegeln bereits den aktualisierten Stand. Die wichtigsten Änderungen:

  • Bundesanteil auf 29 Mrd. € angehoben: Statt der ursprünglichen 25 Mrd. € steuert der Bund jetzt 29 Mrd. € bei. Auszahlung in zwei Phasen: 2026 bis 2029 jährlich 3,5 Mrd. €, 2030 bis 2035 jährlich 2,5 Mrd. €.
  • Finanzierung über das Sondervermögen: Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Gesetzliche Krankenversicherung wird vom ursprünglich vorgesehenen Anteil entlastet.
  • Cofinanzierung der Länder und Träger: Voraussetzung für Förderung sind 30 % Eigenanteil von 2026 bis 2029, ab 2030 mindestens 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Wirtschaftsprüfer-Testat entfällt: Das in der KHTFV vorgesehene Testat zum Insolvenzrisiko ist gestrichen, jährliche Entlastung der Antragsteller geschätzt rund 3 Mio. €.
  • Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben: Die volle Finanzwirksamkeit greift erst 2030. Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden ein Jahr länger geführt.
  • Flexiblere Leistungsgruppen-Logik: 60 statt 65 Leistungsgruppen, angelehnt an das NRW-Modell. Bundesländer dürfen Ausnahmen bei Qualitätskriterien zulassen, wenn die flächendeckende Versorgung das nötig macht.

Hintergrund und Empfehlungen finden Sie in den vertiefenden Beiträgen:

Kennzahlen

Die wichtigsten Eckdaten zum Fonds.

Gesamtvolumen

bis 50 Mrd. €

Förderfähige Vorhaben 2026 bis 2035

Bundesanteil

29 Mrd. €

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Cofinanzierung

30 / 50 %

Länder und Träger: 30 % bis 2029, 50 % ab 2030

Laufzeit

10 Jahre

2026 bis 2035

Fördertatbestände

8

Strukturelle Maßnahmen nach KHTFV

Verwaltung

BAS

Bundesamt für Soziale Sicherung

Förderfähig ab

01.07.2025

Beginn förderfähiger Vorhaben

Reguläre Antragsfrist

30. September

Jährlich, Vollantrag bis 31. Dezember

KHTF-Navigator

KHTF-Umsetzung im Land Ihrer Klinik.

Die Anträge laufen über die Länder. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu Förderbedingungen, Antragswegen und aktuellem Umsetzungsstand zu gelangen.

Antragsverfahren

Wie der Antrag gestellt wird, und worauf Sie achten müssen.

Antragsberechtigung

Nur die Bundesländer stellen Anträge. Krankenhausträger agieren über die zuständigen Landesbehörden.

Digitales Verfahren

Vollständig digitale Abwicklung über ein Verwaltungsportal des BAS, vereinfacht und entbürokratisiert.

Cofinanzierung

Bund: 29 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Länder und Träger müssen mit mindestens 30 % der förderfähigen Kosten beteiligt sein (2026 bis 2029), ab 2030 mindestens 50 %.

Nachweispflichten

Verwendungsnachweise sind erforderlich. Das BAS überwacht die zweckentsprechende Mittelverwendung und kann Rückforderungen aussprechen.

Einvernehmen

Nachweis des Einvernehmens mit Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen ist beizubringen.

EU-Konformität

Vorhaben müssen mit Wettbewerbsrecht und EU-Beihilferecht vereinbar sein.

Nutzen & Chancen

Praktischer Nutzen und strategische Chancen für Krankenhäuser.

Der Transformationsfonds fördert ausdrücklich strukturverbessernde Maßnahmen, nicht kosmetische Modernisierungen, sondern strategische Veränderungen.

Der KHTF ermöglicht den Ausbau neuer Versorgungsmodelle ebenso wie den geordneten Rückbau nicht zukunftsfähiger Strukturen. Für Träger entstehen damit handfeste Chancen, ihre Einrichtungen zukunftsfest auszurichten, mit substanzieller finanzieller Unterstützung.

01

Zukunftssicherung

Strategische Neuausrichtung: Spezialisierung & Kooperationen

Richten Sie Ihre Klinik klar im zukünftigen Versorgungsnetz aus, etwa durch Fokussierung auf bestimmte Leistungsgruppen oder Verbundlösungen mit Nachbarkliniken. Der Fonds finanziert den Wandel, der Ihre mittel- bis langfristige Existenz sichert.

02

Qualitätssicherung

Vorgaben schneller erfüllen: Technik, Personal, Bau

Investitionen in Technik, Personal oder bauliche Anpassungen helfen, neue Leistungsanforderungen (z. B. Level-Einteilung) zu erreichen. Das steigert die Behandlungsqualität und sichert die Berücksichtigung in der zukünftigen Krankenhausplanung.

03

Innovation & Digitalisierung

Telemedizin, Robotik, digitale Vernetzung

Vorhaben, die bisher Zukunftsmusik waren, werden real: z. B. der Aufbau telemedizinischer Infrastruktur oder innovativer Versorgungsmodelle. Das schafft Wettbewerbsvorsprung und hebt die Versorgungsqualität.

04

Effizienzgewinne

Doppelstrukturen abbauen, Wirtschaftlichkeit steigern

Durch die Zusammenlegung von Abteilungen im Verbund lassen sich kurzfristig Fördergelder nutzen und langfristig Betriebskosten senken. Eine klassische Win-Win-Situation.

05

Personalentwicklung

Ausbildungszentren & Spezialisierungsprogramme

Förderprojekte wie Ausbildungszentren oder Spezialisierungsprogramme stärken das Fachkräftemanagement: mehr Ausbildungsplätze, attraktivere Arbeitsfelder, höhere Bindung qualifizierter Fachärzte und Pflegekräfte.

Hinweis zur Verordnung

Diese Übersicht dient der Information. Verbindlich sind der Verordnungstext (KHTFV vom 18.04.2025) sowie das KHAG vom 06.03.2026 und § 12b KHG. Beachten Sie die landesspezifischen Verfahren, die Veröffentlichungen des Bundesamts für Soziale Sicherung sowie das endgültige Inkrafttreten des KHAG nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

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