KHAG-Referentenentwurf veröffentlicht
Was die Nachjustierung der Krankenhausreform praktisch bedeutet und wie der KHTF angepasst werden könnte.

TL;DR
Das KHAG justiert die Krankenhausreform nach, entzerrt Fristen und erleichtert das KHTF-Antragsverfahren durch reduzierte Nachweislast. Kliniken sollten Projekte an Fördertatbestände ausrichten, Antragsreife herstellen und Länderfristen (30.9. / 31.12.) beachten.
Hinweis: Das KHAG ist aktuell ein Referentenentwurf vom 05.08.2025; Inhalte können sich noch ändern.
Drei Signale aus dem Entwurf
- Der Bund übernimmt den GKV-Anteil mit veranschlagten 25 Mrd. € (2026 bis 2035); die GKV wird entsprechend entlastet.
- Die Einführung der Vorhaltevergütung verschiebt sich um ein Jahr; Übergänge werden angepasst.
- Das in der KHTFV vorgesehene Wirtschaftsprüfer-Testat zum Insolvenzrisiko entfällt (geschätzte Entlastung: ca. 3 Mio. €/Jahr).
Relevanz für KHTF-Programme
Die KHTFV gilt seit dem 18.04.2025 und regelt Antragsverfahren, förderfähige Kostenarten und Nachweise. Nur Länder stellen Anträge, aber Krankenhäuser leisten Vorarbeit. Erste Stichtage:
- Länder beantragen bis 30. September Mittel für das Folgejahr.
- Vollantrag kann bis 31. Dezember nachgereicht werden.
Konkrete Maßnahmen für Entscheider
- Vorhaben synchronisieren: Projektportfolios auf KHTFV-Fördertatbestände mappen (Konzentration, Verbünde, integrierte Notfallstrukturen, Umwidmung, Telemedizin, Ausbildungsplätze).
- Antragsreife herstellen: Nutzenargumentation, beihilferechtskonforme Ausgestaltung, Kostenabgrenzung, Meilensteine und Beschaffungsstrategie finalisieren, mit Blick auf die Länderfrist 30.09.2025.
- Nachweise schlank planen: Der KHAG-Entwurf sieht die Streichung des WP-Testats vor. Prozesse umstellen, aber interne Risikoprüfungen weiterhin dokumentieren.
Fazit
Das KHAG reduziert Tempo, schafft Spielräume und vereinfacht die KHTF-Administration. Es relativiert jedoch nicht die Notwendigkeit, bis 30. September 2025 tragfähige Projekte vorzubereiten. Wer sauber priorisiert und die Länder einbindet, kann Mittel für 2026 sichern.