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Rechtliches

KI-Transparenz

Wo auf dieser Website Künstliche Intelligenz im Spiel ist, steht es dort, wo Sie es sehen. Diese Seite erklärt, was gekennzeichnet wird, was nicht und warum.

Bilder: gekennzeichnet, wo KI im Spiel war

Ein Teil der Titelbilder in den Fachbeiträgen ist mit generativer KI erzeugt. Diese Bilder tragen unmittelbar auf dem Motiv ein Kennzeichen, sowohl im Beitrag selbst als auch überall dort, wo der Beitrag als Kachel erscheint. Das Kennzeichen besteht aus dem Grundsymbol der Europäischen Kommission und dem Wort KI-generiert.

Aktuell betrifft das 4 Beiträge:

Alle übrigen Bilder sind Fotografien oder lizenziertes Stockmaterial. Das Porträt zeigt eine reale Person und ist nicht KI-erzeugt. Grafiken, Diagramme und Illustrationen sind in Vektorprogrammen gestaltet.

Texte: KI-unterstützt, redaktionell verantwortet

Fachbeiträge und Seiteninhalte entstehen KI-unterstützt. Jeder veröffentlichte Text durchläuft vor der Veröffentlichung eine inhaltliche Prüfung: Fakten werden gegen Primärquellen abgeglichen, Aussagen fachlich bewertet und wo nötig korrigiert. Die redaktionelle Verantwortung für jeden Beitrag trägt Marc-Philipp Kutschis persönlich.

Genau diese Prüfung ist der Grund, warum die Texte kein eigenes Kennzeichen tragen. Die Offenlegungspflicht für KI-generierten Text entfällt nach Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 der EU-KI-Verordnung, wenn der Inhalt menschlich überprüft wurde und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Rein formale Kontrollen wie eine Rechtschreibprüfung genügen dafür ausdrücklich nicht, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Faktencheck dagegen schon.

Verbindlich bleiben in jedem Fall die zitierten Primärquellen. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, siehe Haftungsausschluss.

Keine KI-Funktionen auf dieser Website

Diese Website betreibt kein KI-System, mit dem Sie interagieren. Es gibt keinen Chatbot und keinen KI-Assistenten. Der KI-Reifegrad-Check wertet Ihre Antworten mit einer festen Punktlogik direkt in Ihrem Browser aus. Es findet dabei keine Übertragung und keine Speicherung statt. Eine Hinweispflicht nach Art. 50 Abs. 1 der EU-KI-Verordnung besteht damit nicht.

Die Symbole der Europäischen Kommission

Die Kommission stellt seit Juni 2026 drei Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit. Ihre Verwendung ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung ist es nicht.

  • EU-Symbol: die Buchstaben AI in einem schwarzen Kreis

    Grundsymbolhier im Einsatz

    Allgemeine KI-Beteiligung. Ausdrücklich dafür vorgesehen, mit einer eigenen Textbeschriftung kombiniert zu werden.

  • EU-Symbol: schwarze Pille mit der Aufschrift AI GENERATED

    AI GENERATED

    Vollständig mit KI erzeugte Inhalte, ohne menschlich geschaffene Bestandteile.

  • EU-Symbol: schwarze Pille mit der Aufschrift AI MODIFIED

    AI MODIFIED

    Menschlich geschaffene Inhalte, die nachträglich mit KI verändert wurden.

Die Bildmarken der Kommission tragen ausschließlich englische Wörter. Auf dieser deutschsprachigen Website wird deshalb das Grundsymbol mit einer deutschen Beschriftung kombiniert. Genau dafür ist es vorgesehen. Der zusätzliche Vorteil: Die Beschriftung ist echter Text und damit für Screenreader lesbar, nicht nur ein Bild mit Alternativtext.

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung), anwendbar seit dem 2. August 2026. Für den Betrieb dieser Website ist Abs. 4 einschlägig: Er verlangt die Offenlegung bei KI-erzeugten Bild-, Ton- und Videoinhalten, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, sowie bei KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Überprüfung.

Die verwendeten Symbole und die Regeln zu ihrer Darstellung veröffentlicht die Kommission auf einer eigenen Seite zu den EU-Symbolen. Sie stehen lizenzfrei und ohne Namensnennung zur Verfügung. Ihre Verwendung belegt für sich genommen keine Rechtskonformität und signalisiert keine Zeichnung des zugehörigen Verhaltenskodex.

Wie sich diese Pflichten für Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen auswirken, ist auf der Themenseite zum EU AI Act dargestellt.