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Schwerpunkt 01

Vergabemanagement.

Strukturierte Begleitung von Vergabeverfahren für Unternehmen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen, von der Bedarfsermittlung bis zum Zuschlag.

Mein Beitrag

Sicher durch das Verfahren, vom ersten Schritt bis zum Zuschlag.

Öffentliche Ausschreibungen, gerade bei geförderten Vorhaben, scheitern selten am Einkauf und oft am Verfahren: unklare Leistungsbeschreibungen, angreifbare Wertungen, lückenhafte Vermerke. Fehler können schwerwiegende finanzielle Folgen haben, bis hin zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel.

Ich übernehme die organisatorische und prozessuale Steuerung des gesamten Verfahrens: Vergabeunterlagen mit Bewertungsmatrizen, Führung über die Vergabeplattform, Bieterkommunikation, dokumentierte Angebotswertung, Zuschlagsempfehlung und die vollständige Vergabeakte nach § 8 VgV. Für eine rechtsverbindliche Bewertung bleibt die Einschaltung eines Vergaberechtsanwalts in jedem Fall der Anwaltschaft vorbehalten.

Prozess

Fünf Phasen, eine klare Linie.

Vergabeverfahren folgen einem klar geregelten Ablauf. Ich begleite Sie durch jede einzelne Phase und sorge dafür, dass Fristen, Formvorschriften und Dokumentationspflichten eingehalten werden.

  1. 01

    Bedarfsermittlung

    Leistungsbild, Mengengerüst, Schnittstellen und Vergabeziele schärfen.

  2. 02

    Verfahrensart wählen

    Offen, beschränkt, Verhandlungs- oder Wettbewerblicher Dialog, abhängig von Schwellenwert und Komplexität.

  3. 03

    Ausschreibung veröffentlichen

    Vergabeunterlagen erstellen, Eignungs- und Zuschlagskriterien definieren, im e-Vergabe-Portal bekanntmachen.

  4. 04

    Angebote bewerten

    Formelle Prüfung, Eignungsprüfung, Wertung nach Preis-Leistung anhand der vorab definierten Matrix.

  5. 05

    Zuschlag und Vertrag

    Vorabinformation, Wartefrist, Zuschlagserteilung und Vertragsschluss.

Aus laufenden Mandaten

Acht EU-Verfahren seit Oktober 2024. Jedes mit Zuschlag.

Aus Vertraulichkeitsgründen ohne Namen. Verfahrensart, Ablauf und Dokumentation zeige ich Ihnen im Gespräch gern im Detail.

Freigemeinnütziger Klinikverbund, vier Akutkrankenhäuser

Sieben EU-Vergabeverfahren in einem Quartal.

Beschaffungen von Patientenportal über OP-Robotik bis zum Security Operations Center, überwiegend als Verhandlungsverfahren nach VgV, teils als gemeinsame Vergaben für vier Trägergesellschaften nach § 4 VgV. Alle Zuschläge im vierten Quartal 2024, jede Vergabeakte nach § 8 VgV vollständig dokumentiert. Auftragswerte zwischen rund 250.000 Euro und 2,6 Millionen Euro netto.

Kommunaler Klinikverbund, zwei Standorte

Vom UVgO-Verfahren bis zum EU-weiten offenen Verfahren.

Verhandlungsvergabe eines Patientenportals nach UVgO in Verbindung mit § 19 KHSFV, später ein EU-weites offenes Verfahren für Softwarelizenzen mit vierstufiger Angebotswertung über die Vergabeplattform DTVP. Beide Verfahren mit vollständiger Beschaffungsdokumentation, das EU-Verfahren mit signierter Zuschlagsempfehlung.

Rechtlicher Rahmen

Welche Vorschriften für Ihre Vergabe relevant sind.

Welche Vorschrift greift, hängt vom Auftragswert, der Branche und dem Auftraggeber ab. Wir klären gemeinsam, ob Ihr Verfahren ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt und welche Verordnungen daraus folgen.

  • GWB-Vergaberecht

    §§ 97 ff. GWB regeln Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte, einschließlich Rechtsschutzverfahren vor den Vergabekammern.

  • VgV

    Die Vergabeverordnung konkretisiert das Verfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte.

  • UVgO

    Die Unterschwellenvergabeordnung gilt unterhalb der EU-Schwellen für Bund und überwiegend für Länder und Kommunen, die sie übernommen haben.

  • SektVO und KonzVgV

    Für Tätigkeiten in den Sektoren (z. B. Wasser, Verkehr) und für Konzessionen greifen eigene Verordnungen.

Hinweis: Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung im Einzelfall arbeite ich eng mit spezialisierten Vergabe-Kanzleien zusammen.

Wenn es juristisch wird

Anwaltschaft auf Abruf, wenn Sie sie brauchen.

Ich übernehme die organisatorische und prozessuale Steuerung Ihrer Vergabe. Sobald rechtsverbindliche Bewertungen oder Verfahrensvertretungen anstehen, binde ich auf Wunsch eine der namhaften, auf Vergaberecht spezialisierten Kanzleien aus meinem Netzwerk ein, mit denen ich seit Jahren zusammenarbeite. So entscheiden Sie selbst, ab welchem Punkt zusätzliche anwaltliche Expertise sinnvoll ist.

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und erbringe keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Meine Leistungen sind organisatorisch und prozessual. Rechtsverbindliche Bewertungen, Vertragsprüfungen und Vertretungen in Nachprüfungsverfahren bleiben der Anwaltschaft vorbehalten.

Kontakt

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