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Krankenhaus-Transformationsfonds

Antragsverfahren etabliert

KHTF in Bayern

Zuständige Behörde, Förderbedingungen und konkreter Antragsweg, fundiert recherchiert und auf Ihre Klinik übertragen.

Stand der Recherche: 10. Mai 2026

Aktueller Umsetzungsstand

Wie Bayern den KHTF umsetzt.

Bayern führt das KHTF-Antragsverfahren ausschließlich über das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP). Anlaufstelle für Krankenhausträger ist die zentrale Kontaktadresse Transformationsfonds@stmgp.bayern.de. Die eigene Landes-Förderrichtlinie ist bisher nicht veröffentlicht; das Land orientiert sich an der finalen BAS-Förderrichtlinie und stimmt seine Vorgaben mit dem bayerischen Krankenhausplan ab. Parallel hat Bayern sein klassisches Investitionsförderprogramm 2026 auf 900 Mio. € angehoben (Pressemitteilung Gerlach/Füracker); diese Mittel liegen außerhalb des KHTF und ergänzen die Bundesmittel über die Königsteiner-Verteilung.

Eckdaten
Klassisches Landes-Investitionsförderprogramm 2026: 900 Mio. €. KHTF-Antragsverfahren zentral über StMGP, Kontakt Transformationsfonds@stmgp.bayern.de.

Zuständige Stelle

Wer in Bayern entscheidet.

Anträge zum Krankenhaus-Transformationsfonds werden in Bayern gebündelt und an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergeleitet. Erste Anlaufstelle für Krankenhausträger:

Landesministerium

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)

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Antragsweg

Vom Vorhaben bis zum Mittelabruf.

Der KHTF läuft als Bund-Länder-Programm. Anträge werden vom Land gebündelt und ans BAS weitergegeben, die Co-Finanzierung trägt das Land. So sieht der Weg in der Praxis aus:

  1. 01

    Bedarf und Vorhaben strukturieren

    Identifikation förderfähiger Vorhaben anhand der acht Fördertatbestände, Abgleich mit Versorgungsauftrag und Krankenhausplan, Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung.

  2. 02

    Anmeldung beim Land

    Förmliche Anmeldung beim zuständigen Landesministerium, regelmäßig zu Stichtagen. Land prüft, priorisiert und bereitet die Bündelung der Anträge vor.

  3. 03

    Bündelung und Einreichung beim BAS

    Land reicht die Anträge gesammelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Voraussetzung ist die landesseitige Kofinanzierung von mindestens 30 % (2026 bis 2029) bzw. 50 % (ab 2030).

  4. 04

    Bewilligung und Mittelabruf

    Förderbescheid durch das BAS, anschließender Mittelabruf nach Baufortschritt bzw. Vorhabensumsetzung. Berichtswesen und Verwendungsnachweis nach Förderrichtlinie.

Begleitung im Antragsprozess

Wie ich Sie in Bayern unterstütze.

Mit Erfahrung aus laufenden Verfahren bringe ich landesspezifische Anforderungen, Kofinanzierungs-Logik und die Anschluss-Schritte ans Bundesamt für Soziale Sicherung strukturiert zusammen, von der Bedarfsermittlung über die Strukturierung Ihrer Vorhaben bis zur formgerechten Antragstellung beim zuständigen Ministerium.

Den Schwerpunkt setze ich dabei nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine substantielle Vorbereitung, die zugleich der BAS-Förderlogik und Ihrem Versorgungsauftrag im Krankenhausplan gerecht wird.

Typische Fragestellungen

  • Welche meiner Vorhaben qualifizieren sich für welchen der acht Fördertatbestände?
  • Wie sieht die landesseitige Kofinanzierungs-Logik konkret aus, und welche Mittel kann ich realistisch ansetzen?
  • Welche Stichtage und Verfahrensschritte sind in meinem Bundesland bindend?
  • Wie strukturiere ich den Antrag so, dass er zugleich BAS-konform und passend zum Krankenhausplan ist?
  • Welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise muss ich frühzeitig vorbereiten?

Quellen

Quellen zum Nachlesen.

Inhalte dieser Seite basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen der Landes- und Bundesbehörden. Stand: 10. Mai 2026. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte direkt die jeweilige Originalquelle.

  1. StMGP Bayern, KHTF-Themenseitehttps://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/krankenhaustransformationsfonds/
  2. StMGP Bayern, PM Gerlach/Füracker zum Krankenhaus-Investitionsprogrammhttps://www.stmgp.bayern.de/bayerns-gesundheitsministerin-gerlach-und-finanzminister-fueracker-kliniken-werden/

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