Krankenhaus-Transformationsfonds
Krankenhausplan 2025 verabschiedetKHTF in Hessen
Zuständige Behörde, Förderbedingungen und konkreter Antragsweg, fundiert recherchiert und auf Ihre Klinik übertragen.
Stand der Recherche: 10. Mai 2026
Aktueller Umsetzungsstand
Wie Hessen den KHTF umsetzt.
Hessen hat im Dezember 2025 den Krankenhausplan 2025 verabschiedet; er bildet die Basis für KHTF-Vorhaben im Land. Die Leistungsgruppen-Prüfung steht bis Sommer 2026 vor dem Abschluss; eine eigene Landesförderrichtlinie ist noch nicht öffentlich. Hessen hat Mittel für die Kofinanzierung des Transformationsfonds politisch gesichert; konkrete Jahresbeträge variieren zwischen den verfügbaren Quellen, weshalb für rechtsverbindliche Aussagen die direkte Anfrage beim zuständigen Ministerium empfohlen wird.
- Eckdaten
- Krankenhausplan 2025 verabschiedet 12/2025. Leistungsgruppen-Prüfung bis Sommer 2026.
Zuständige Stelle
Wer in Hessen entscheidet.
Anträge zum Krankenhaus-Transformationsfonds werden in Hessen gebündelt und an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergeleitet. Erste Anlaufstelle für Krankenhausträger:
Landesministerium
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Zur offiziellen ThemenseiteAntragsweg
Vom Vorhaben bis zum Mittelabruf.
Der KHTF läuft als Bund-Länder-Programm. Anträge werden vom Land gebündelt und ans BAS weitergegeben, die Co-Finanzierung trägt das Land. So sieht der Weg in der Praxis aus:
- 01
Bedarf und Vorhaben strukturieren
Identifikation förderfähiger Vorhaben anhand der acht Fördertatbestände, Abgleich mit Versorgungsauftrag und Krankenhausplan, Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung.
- 02
Anmeldung beim Land
Förmliche Anmeldung beim zuständigen Landesministerium, regelmäßig zu Stichtagen. Land prüft, priorisiert und bereitet die Bündelung der Anträge vor.
- 03
Bündelung und Einreichung beim BAS
Land reicht die Anträge gesammelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Voraussetzung ist die landesseitige Kofinanzierung von mindestens 30 % (2026 bis 2029) bzw. 50 % (ab 2030).
- 04
Bewilligung und Mittelabruf
Förderbescheid durch das BAS, anschließender Mittelabruf nach Baufortschritt bzw. Vorhabensumsetzung. Berichtswesen und Verwendungsnachweis nach Förderrichtlinie.
Begleitung im Antragsprozess
Wie ich Sie in Hessen unterstütze.
Mit Erfahrung aus laufenden Verfahren bringe ich landesspezifische Anforderungen, Kofinanzierungs-Logik und die Anschluss-Schritte ans Bundesamt für Soziale Sicherung strukturiert zusammen, von der Bedarfsermittlung über die Strukturierung Ihrer Vorhaben bis zur formgerechten Antragstellung beim zuständigen Ministerium.
Den Schwerpunkt setze ich dabei nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine substantielle Vorbereitung, die zugleich der BAS-Förderlogik und Ihrem Versorgungsauftrag im Krankenhausplan gerecht wird.
Typische Fragestellungen
- Welche meiner Vorhaben qualifizieren sich für welchen der acht Fördertatbestände?
- Wie sieht die landesseitige Kofinanzierungs-Logik konkret aus, und welche Mittel kann ich realistisch ansetzen?
- Welche Stichtage und Verfahrensschritte sind in meinem Bundesland bindend?
- Wie strukturiere ich den Antrag so, dass er zugleich BAS-konform und passend zum Krankenhausplan ist?
- Welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise muss ich frühzeitig vorbereiten?
Quellen
Quellen zum Nachlesen.
Inhalte dieser Seite basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen der Landes- und Bundesbehörden. Stand: 10. Mai 2026. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte direkt die jeweilige Originalquelle.
- Hessisches Ministerium, Krankenhausreform im Bundhttps://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/krankenhausreform-im-bund
- Hessische Staatskanzlei, PM Neuer hessischer Krankenhausplan veröffentlichthttps://hessen.de/presse/neuer-hessischer-krankenhausplan-veroeffentlicht
- Finanzministerium Hessen, PM zu Krankenhaus-Milliardeninvestitionenhttps://finanzen.hessen.de/presse/stadt-land-krankenhaus-milliarden-investitionen-fuer-hessen-beschlossen
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