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Krankenhaus-Transformationsfonds

Interessenbekundungsverfahren aktiv

KHTF in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Behörde, Förderbedingungen und konkreter Antragsweg, fundiert recherchiert und auf Ihre Klinik übertragen.

Stand der Recherche: 10. Mai 2026

Aktueller Umsetzungsstand

Wie Mecklenburg-Vorpommern den KHTF umsetzt.

Mecklenburg-Vorpommern hat das formale Interessenbekundungsverfahren zum KHTF gestartet; Krankenhausträger melden ihre Vorhaben über transformationsfonds@sm.mv-regierung.de in acht Förderkategorien. Die Auswahl erfolgt entlang des Landes-Investitionsprogramms und nicht nach Eingangsdatum. Eine eigene Landesförderrichtlinie ist nicht veröffentlicht; Ministerin Drese fordert öffentlich Entbürokratisierung des KHTF-Verfahrens. Das jährliche Fondsvolumen für M-V wird auf rund 100 Mio. € (Bund plus Land) geschätzt.

Eckdaten
Interessenbekundungsverfahren über transformationsfonds@sm.mv-regierung.de. Jährliches Fondsvolumen rund 100 Mio. € (Bund plus Land).

Zuständige Stelle

Wer in Mecklenburg-Vorpommern entscheidet.

Anträge zum Krankenhaus-Transformationsfonds werden in Mecklenburg-Vorpommern gebündelt und an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergeleitet. Erste Anlaufstelle für Krankenhausträger:

Landesministerium

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

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Antragsweg

Vom Vorhaben bis zum Mittelabruf.

Der KHTF läuft als Bund-Länder-Programm. Anträge werden vom Land gebündelt und ans BAS weitergegeben, die Co-Finanzierung trägt das Land. So sieht der Weg in der Praxis aus:

  1. 01

    Bedarf und Vorhaben strukturieren

    Identifikation förderfähiger Vorhaben anhand der acht Fördertatbestände, Abgleich mit Versorgungsauftrag und Krankenhausplan, Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung.

  2. 02

    Anmeldung beim Land

    Förmliche Anmeldung beim zuständigen Landesministerium, regelmäßig zu Stichtagen. Land prüft, priorisiert und bereitet die Bündelung der Anträge vor.

  3. 03

    Bündelung und Einreichung beim BAS

    Land reicht die Anträge gesammelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Voraussetzung ist die landesseitige Kofinanzierung von mindestens 30 % (2026 bis 2029) bzw. 50 % (ab 2030).

  4. 04

    Bewilligung und Mittelabruf

    Förderbescheid durch das BAS, anschließender Mittelabruf nach Baufortschritt bzw. Vorhabensumsetzung. Berichtswesen und Verwendungsnachweis nach Förderrichtlinie.

Begleitung im Antragsprozess

Wie ich Sie in Mecklenburg-Vorpommern unterstütze.

Mit Erfahrung aus laufenden Verfahren bringe ich landesspezifische Anforderungen, Kofinanzierungs-Logik und die Anschluss-Schritte ans Bundesamt für Soziale Sicherung strukturiert zusammen, von der Bedarfsermittlung über die Strukturierung Ihrer Vorhaben bis zur formgerechten Antragstellung beim zuständigen Ministerium.

Den Schwerpunkt setze ich dabei nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine substantielle Vorbereitung, die zugleich der BAS-Förderlogik und Ihrem Versorgungsauftrag im Krankenhausplan gerecht wird.

Typische Fragestellungen

  • Welche meiner Vorhaben qualifizieren sich für welchen der acht Fördertatbestände?
  • Wie sieht die landesseitige Kofinanzierungs-Logik konkret aus, und welche Mittel kann ich realistisch ansetzen?
  • Welche Stichtage und Verfahrensschritte sind in meinem Bundesland bindend?
  • Wie strukturiere ich den Antrag so, dass er zugleich BAS-konform und passend zum Krankenhausplan ist?
  • Welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise muss ich frühzeitig vorbereiten?

Quellen

Quellen zum Nachlesen.

Inhalte dieser Seite basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen der Landes- und Bundesbehörden. Stand: 10. Mai 2026. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte direkt die jeweilige Originalquelle.

  1. Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Krankenhauswesenhttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Gesundheitsversorgung/Krankenhauswesen/

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