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Krankenhaus-Transformationsfonds

121 Interessenbekundungen, FAQ live

KHTF in Schleswig-Holstein

Zuständige Behörde, Förderbedingungen und konkreter Antragsweg, fundiert recherchiert und auf Ihre Klinik übertragen.

Stand der Recherche: 10. Mai 2026

Aktueller Umsetzungsstand

Wie Schleswig-Holstein den KHTF umsetzt.

Schleswig-Holstein liegt im Verfahren sehr weit vorne: 121 Interessenbekundungen werden bearbeitet, die antragsreifen Vorhaben wurden fristgerecht zum 31.12.2025 beim BAS eingereicht. Zwei Erstanträge sind öffentlich benannt: der Hubschrauberdachlandeplatz in Bad Segeberg und das integrierte Notfallzentrum in Rendsburg. Eine detaillierte FAQ ist auf der offiziellen Themenseite veröffentlicht.

Eckdaten
121 Interessenbekundungen, Einreichung beim BAS bis 31.12.2025. Erstanträge: Hubschrauberdachlandeplatz Bad Segeberg, integriertes Notfallzentrum Rendsburg.

Zuständige Stelle

Wer in Schleswig-Holstein entscheidet.

Anträge zum Krankenhaus-Transformationsfonds werden in Schleswig-Holstein gebündelt und an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergeleitet. Erste Anlaufstelle für Krankenhausträger:

Landesministerium

Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein

Zur offiziellen Themenseite

Antragsweg

Vom Vorhaben bis zum Mittelabruf.

Der KHTF läuft als Bund-Länder-Programm. Anträge werden vom Land gebündelt und ans BAS weitergegeben, die Co-Finanzierung trägt das Land. So sieht der Weg in der Praxis aus:

  1. 01

    Bedarf und Vorhaben strukturieren

    Identifikation förderfähiger Vorhaben anhand der acht Fördertatbestände, Abgleich mit Versorgungsauftrag und Krankenhausplan, Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung.

  2. 02

    Anmeldung beim Land

    Förmliche Anmeldung beim zuständigen Landesministerium, regelmäßig zu Stichtagen. Land prüft, priorisiert und bereitet die Bündelung der Anträge vor.

  3. 03

    Bündelung und Einreichung beim BAS

    Land reicht die Anträge gesammelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Voraussetzung ist die landesseitige Kofinanzierung von mindestens 30 % (2026 bis 2029) bzw. 50 % (ab 2030).

  4. 04

    Bewilligung und Mittelabruf

    Förderbescheid durch das BAS, anschließender Mittelabruf nach Baufortschritt bzw. Vorhabensumsetzung. Berichtswesen und Verwendungsnachweis nach Förderrichtlinie.

Begleitung im Antragsprozess

Wie ich Sie in Schleswig-Holstein unterstütze.

Mit Erfahrung aus laufenden Verfahren bringe ich landesspezifische Anforderungen, Kofinanzierungs-Logik und die Anschluss-Schritte ans Bundesamt für Soziale Sicherung strukturiert zusammen, von der Bedarfsermittlung über die Strukturierung Ihrer Vorhaben bis zur formgerechten Antragstellung beim zuständigen Ministerium.

Den Schwerpunkt setze ich dabei nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine substantielle Vorbereitung, die zugleich der BAS-Förderlogik und Ihrem Versorgungsauftrag im Krankenhausplan gerecht wird.

Typische Fragestellungen

  • Welche meiner Vorhaben qualifizieren sich für welchen der acht Fördertatbestände?
  • Wie sieht die landesseitige Kofinanzierungs-Logik konkret aus, und welche Mittel kann ich realistisch ansetzen?
  • Welche Stichtage und Verfahrensschritte sind in meinem Bundesland bindend?
  • Wie strukturiere ich den Antrag so, dass er zugleich BAS-konform und passend zum Krankenhausplan ist?
  • Welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise muss ich frühzeitig vorbereiten?

Quellen

Quellen zum Nachlesen.

Inhalte dieser Seite basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen der Landes- und Bundesbehörden. Stand: 10. Mai 2026. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte direkt die jeweilige Originalquelle.

  1. Landesregierung SH, FAQ Krankenhaustransformationsfondshttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/gesundheitsversorgung/kh-finanzierung/faq-khtransformationsfonds
  2. Landesregierung SH, PM Sozialausschuss 22.01.2026https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2026/Gesundheit/260122_KH_Reform

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