Krankenhaus-Transformationsfonds
Themenseite live, Doppelhaushalt verankertKHTF in Thüringen
Zuständige Behörde, Förderbedingungen und konkreter Antragsweg, fundiert recherchiert und auf Ihre Klinik übertragen.
Stand der Recherche: 10. Mai 2026
Aktueller Umsetzungsstand
Wie Thüringen den KHTF umsetzt.
Thüringen hat eine eigene KHTF-Themenseite veröffentlicht und die Ko-Finanzierung im Doppelhaushalt 2026/2027 verankert. Das Antragsverfahren orientiert sich an etablierten Wegen (Strukturfonds, KHZF): Krankenhausträger melden ihre Vorhaben an das Land, die Einzelförderung läuft nach § 10 ThürKHG. Eine eigene Landesförderrichtlinie ist noch nicht veröffentlicht. Vorhabensbeginn ist nicht vor 01.07.2025 förderfähig.
- Eckdaten
- Maximalabruf rund 624,1 Mio. € Bundesmittel über 10 Jahre. Vorhabensbeginn nicht vor 01.07.2025.
Zuständige Stelle
Wer in Thüringen entscheidet.
Anträge zum Krankenhaus-Transformationsfonds werden in Thüringen gebündelt und an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergeleitet. Erste Anlaufstelle für Krankenhausträger:
Landesministerium
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Zur offiziellen ThemenseiteAntragsweg
Vom Vorhaben bis zum Mittelabruf.
Der KHTF läuft als Bund-Länder-Programm. Anträge werden vom Land gebündelt und ans BAS weitergegeben, die Co-Finanzierung trägt das Land. So sieht der Weg in der Praxis aus:
- 01
Bedarf und Vorhaben strukturieren
Identifikation förderfähiger Vorhaben anhand der acht Fördertatbestände, Abgleich mit Versorgungsauftrag und Krankenhausplan, Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung.
- 02
Anmeldung beim Land
Förmliche Anmeldung beim zuständigen Landesministerium, regelmäßig zu Stichtagen. Land prüft, priorisiert und bereitet die Bündelung der Anträge vor.
- 03
Bündelung und Einreichung beim BAS
Land reicht die Anträge gesammelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Voraussetzung ist die landesseitige Kofinanzierung von mindestens 30 % (2026 bis 2029) bzw. 50 % (ab 2030).
- 04
Bewilligung und Mittelabruf
Förderbescheid durch das BAS, anschließender Mittelabruf nach Baufortschritt bzw. Vorhabensumsetzung. Berichtswesen und Verwendungsnachweis nach Förderrichtlinie.
Begleitung im Antragsprozess
Wie ich Sie in Thüringen unterstütze.
Mit Erfahrung aus laufenden Verfahren bringe ich landesspezifische Anforderungen, Kofinanzierungs-Logik und die Anschluss-Schritte ans Bundesamt für Soziale Sicherung strukturiert zusammen, von der Bedarfsermittlung über die Strukturierung Ihrer Vorhaben bis zur formgerechten Antragstellung beim zuständigen Ministerium.
Den Schwerpunkt setze ich dabei nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine substantielle Vorbereitung, die zugleich der BAS-Förderlogik und Ihrem Versorgungsauftrag im Krankenhausplan gerecht wird.
Typische Fragestellungen
- Welche meiner Vorhaben qualifizieren sich für welchen der acht Fördertatbestände?
- Wie sieht die landesseitige Kofinanzierungs-Logik konkret aus, und welche Mittel kann ich realistisch ansetzen?
- Welche Stichtage und Verfahrensschritte sind in meinem Bundesland bindend?
- Wie strukturiere ich den Antrag so, dass er zugleich BAS-konform und passend zum Krankenhausplan ist?
- Welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise muss ich frühzeitig vorbereiten?
Quellen
Quellen zum Nachlesen.
Inhalte dieser Seite basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen der Landes- und Bundesbehörden. Stand: 10. Mai 2026. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte direkt die jeweilige Originalquelle.
- TMASGFF Thüringen, Transformationsfondshttps://www.tmasgff.de/gesundheit/krankenhaus/transformationsfonds
Kontakt
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich, vertraulich und fokussiert auf Ihre konkrete Fragestellung.